Dr. med.univ. Reinhard Wisser

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Wahlarzt

Wir sind Wahlarzt:

Jeder Patientin steht das Recht zu, den Arzt ihres Vertrauens frei zu wählen.
Wir stehen zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenversicherung aber sie bekommen auch bei einem Wahlarzt den zustehenden Rückerstattungsbetrag nach Einreichen der bezahlten Honorarnote auf ihr Konto überwiesen.

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